Wer Kraftfahrzeuge oder Baumaschinen führt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Teleskopstapler zu führen. Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Anbaugeräten sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät gar zur Hubarbeitsbühne.
Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten müssen seit April 2016 alle Personen, die einen Teleskopstapler fahren oder bedienen, in der Handhabung geschult und dafür qualifiziert worden sein.
Für die Auswahl der Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien:
Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche (Mindestalter 16) unter 18 Jahren Teleskopstapler nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollten die Aufsichtsperson und die Dauer der Ausbildung (in der Regel nicht mehr als 3 Monate) schriftlich festgelegt sein.
Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der DGUV Grundsatz (G 25) für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.
- geistige und charakterliche Eignung
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
- das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
- die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
- die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Die VERAVIS bietet Fortbildungen an, wie Teleskopstapler sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend eingesetzt werden.
Nach erfolgreicher Theorie und Praxis wird ein Befähigungsnachweis (je nach Ausbildungsstufe) durch die Ausbilder der VERAVIS GmbH erstellt.
Weitere Informationen oder eine Angebotserstellung bekommen Sie über:
Norman Drücker, Tel. 0172-5899871, E-Mail norman.druecker@veravis.de