weitere Schulungen

Wir sind Partner der Andreas-Hermes Akademie. Auf deren Internetseiten finden Sie auch Qualifizierungsangebote rund um das Qualitätsmanagement.

Wir veranstalten Lehrgänge zu QM- und UM-relevanten Themen:

  • HACCP in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
  • QM-Standards in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft
  • EU Bio-VO 834/2007
  • Integrierte Managementsysteme: ISO + IFS + BRC + Arbeitssicherheit + …
  • Planung, Durchführung und Nachbereitung Interner Audits
  • Krisenmanagement
  • Schädlingsbekämpfung inkl. Sachkundeprüfung
  • Biomassenachhaltigkeits-Verordnung nach REDcert
  • Nachhaltigkeitssysteme nach REDcert2
  • DIN EN ISO 9001:2015 (NEU)
  • DIN EN 50001

Selbstverständlich führen wir alle Seminare auch in Ihren Unternehmen durch. Sprechen Sie uns gerne an!


Schulungsangebote



Wer Kraftfahrzeuge oder Baumaschinen führt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Teleskopstapler zu führen. Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Anbaugeräten sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät gar zur Hubarbeitsbühne.

Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten müssen seit April 2016 alle Personen, die einen Teleskopstapler fahren oder bedienen, in der Handhabung geschult und dafür qualifiziert worden sein.

Für die Auswahl der Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien:

  • Mindestalter 18 Jahre

Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche (Mindestalter 16) unter 18 Jahren Teleskopstapler nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollten die Aufsichtsperson und die Dauer der Ausbildung (in der Regel nicht mehr als 3 Monate) schriftlich festgelegt sein.

  • körperliche Eignung

Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der DGUV Grundsatz (G 25) für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.

  • geistige und charakterliche Eignung

Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:

  • das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
  • die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
  • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Die VERAVIS bietet Fortbildungen an, wie Teleskopstapler sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend eingesetzt werden.

Nach erfolgreicher Theorie und Praxis wird ein Befähigungsnachweis (je nach Ausbildungsstufe) durch die Ausbilder der VERAVIS GmbH erstellt.

Weitere Informationen oder eine Angebotserstellung bekommen Sie über:

Norman Drücker, Tel. 0172-5899871, E-Mail norman.druecker@veravis.de



Behördlich anerkannte Einrichtung für Fortbildungen zum Erhalt der umfassenden Sachkunde gemäß § 11 (§ 5 alt) Chemikalienverbots-Verordnung (ChemVerbotsV), zugeschnitten auf Unternehmen des Landhandels

Behördlich anerkannte ganz- und halbtägige Fortbildungen zum Erhalt der umfassenden Sachkunde gemäß § 11 (§ 5 alt) Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) (Ganztägiges Inhouse-Seminar zum Preis von 285,- € / Person zzgl. MwSt., Mindestteilnehmerzahl 10)

Sollten Sie nur eine Belehrung wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Selbstverständlich führen wir alle Seminare auch in Ihrem Unternehmen durch.